Liebe Forumsteilnehmer,
auch im Blog ist letzte Zeit wieder das Thema Kindesmissbrauch und die Zwei-Zeugen-Regel der WTG "hochgekocht"....
Es gibt ja neben der Führung der ZJ auch eine Reihe von "Apologeten" derselben. So der Tirz mit seinem Buch über die Offenbarung. Oder jemand der unter HGP eine Webseite hat und dort die Lehre der ZJ verteidigt. Bis zu einem gewissen Maße bin ich ja auch so ein Apologet, jedoch nicht so weitgehend wie die Genannten. Und bisher hat ja auch Ede die Zwei-Zeugen-Regel hochgehalten und verteidigt
"https://glaubensverteidigung.blog/2017/08/25/die-zwei-zeugen-regel/"
Der Angehörige der australischen Regfierungskommission hatte auf 5. Mose 22:25-27 verwiesen, wo nach keine zwei Zeugen nötig seien.
Dieser argumentiert, daß die Sache mit der Jungfrau auf dem Felde, die vergewaltigt wurde, nicht darunter einzuordnen wäre, weil angeblich die Schuld des Mannes aufgrund der Zwei-Zeugen-Regel schon vorher festgestellt worden wäre (???). Diese Argumentation ist unlogisch, weil ja hier gerade die Situation war, daß keine weiteren Zeugen waren. Die Frau hat - wie in diesem Fall geboten - geschrieen, aber es war keiner da. Im Gegensatz zu einer Situation in einer Stadt. Also war auch kein zweiter Zeuge für die Schuld des Mannes vorhanden!
Borean Pickets eines gewissen Meliti Vivion,, der anscheinend ein ehemaliger ZJ ist, hat da einen tiefgründiigen und umfangreichen Artikel über die Problematik verfasst.
"https://beroeans.net/de/2017/08/30/the-two-witness-rule-under-the-microscope/"
Wie ich auch in etlichen Beiträgen dargelegt habe, greift die Zwei-Zeugen-Regel nicht immer. Die Ältesten waren im AT auch verpflichtet, einer Sache in bestimmten Fällen nachzugehen und gründlich nachzuforschen, wenn keine zwei Zeugen vorhanden waren. So ja auch Salomo im Falle der beiden Prostituierten, die um ein Baby stritten.
Auch nach meinem Walvoord-Kommentar sollten die Ältesten dann im Zweifelsfall dem Opfer glauben, wenn es nicht deutliche Hinweise auf Unglaubwürdigkeit gibt.
Da wird weiter der Fall angeführt, jemand einem anderen etwas Schwerwiegendes vorwirft, ohne daß es einen zweiten Zeugen gibt....
Dort der Hinweis, daß das Wort Zeuge im Hebräischen nicht nur auf Personen angewendet wird, sondern auch auf Sachverhalte, die wie ein Zeuge wirken. Heute würde man sagen (starke) Indizien oder auch forensische Beweise. Einzelheiten in dem Artikel.
Was die Verwicklung der WTG in Kindesmissbrauchfällen anbelangt, detaillierte Hinweise in Glossar von M.N. unter Kindesmissbrauch.
Es ist keine Frage, daß die WTG selbstverständlich solche bösen Taten nicht gutheisst und Artikel schreibt, aus denen das hervorgeht.
Aber das mit der Zwei-Zeugen-Regel in diesen Fällen ist nach wie vor ein berechtigter Kritikpunkt und in diesen speziellen Fällen nicht biblisch.