Anhörung vor dem obersten Gerichtshof Norwegens! –„leugnen, leugnen, leugnen“
- Bruder

- vor 2 Tagen
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LINK ZUM VIDEO:
Vor ca. 4 Jahren, 2021/2022, entzog Norwegen der Wachtturmorganisation die staatlichen Zuschüsse unter Berufung darauf, dass ihre Ächtungspolitik gegen das Gesetz religiöser Gemeinschaften und Kinderrechte verstößt. Die Organisation legte jedoch gerichtlich Widerspruch dagegen ein.
Im März 2024 gab das Bezirksgericht Oslo dem Staat Norwegen Recht und die Registrierungsentziehung blieb bestehen. Daraufhin ging die Wachtturmgesellschaft erneut in Berufung.
Im März 2025 kippte das Berufungsgericht das 1. Urteil
und entschied, dass Ächtung „interne Theologie“ ist, und sah keine ausreichenden Beweise für psychische Gewalt, um die Deregistrierung zu rechtfertigen. Jehovas Zeugen hatten diese Runde gewonnen.
Der gerichtliche Sieg wurde von Jehovas Zeugen auf ihrer Website JW.Org als Segen Jehovas gefeiert.
Doch nun legte der norwegische Staat gegen das Urteil seinerseits Berufung ein und am 4., 6. und 9. Februar 2026 begann die Anhörung vor dem Obersten Gerichtshof.
Für Jehovas Zeugen steht nun einiges auf dem Spiel. Wenn der Oberste Gerichtshof das Urteil nicht bestätigt und dem norwegischen Staat recht gibt, müsste die Organisation entweder ihre Politik ändern oder auf staatliche Anerkennung/Finanzierung verzichten. Das Urteil könnte somit zu einem Präzedenzfall für andere EU-Länder wie Schweden, Deutschland oder Frankreich werden. Es geht also um viel.
Der Anwalt der Zeugen Jehovas, Anders Ryssdal, argumentierte, dass der Staat Norwegen das Urteil aufgrund rechtswidriger Interpretationen und unzureichender Beweise gefällt habe, und er wurde deshalb zur Beweisführung vom Gericht vorgeladen.
Vor 5 Richtern behautete er öffentlich, dass „Meidung“ ausgeschlossener Zeugen Jehovas kein Konzept sei, das Jehovas Zeugen praktizierten. Der Begriff „Meidung“ sei von Abtrünnigen erfunden worden. Doch dem obersten Gerichtshof wurde ein Video vorgeführt, das von Jehovas Zeugen selbstproduziert worden war und in dem das Gegenteil bewiesen wird.
Der Titel des Videos: - „Haltet treu an Jehovas Urteile fest, meide treulose Missetäter“. Das Video wurde auch bei einem Vortrag gezeigt, der auf dem Regionalkongress 2016 gehalten wurde.
Das Video zeigt, wie eine junge Frau namens Sonja ausgeschlossen wird. Ihre Familie weigert sich Jahrelang selbst ihre Anrufe entgegen zu nehmen. Der Kontakt darf erst wieder aufgenommen werden, wenn sie einen Wiederaufnahmewunsch signalisiert. Das Video wurde im Gerichtsverfahren in Norwegen im Jahr 2024 abgespielt, ist also bereits Teil der Beweismittel. Inzwischen wurde das Video von der JWO-Website entfernt, aber es wurde archiviert. Deshalb können wir uns noch einen kleinen Ausschnitt daraus anschauen.
Der Begriff „Meidung“ ist demnach nicht von Abtrünnigen geprägt oder erfunden worden, es handelt sich um einen Begriff, der auch auf der JWO-Website regelmäßig verwendet wird. Der Rechtsanwalt der Zeugen Jehovas hat somit das Gericht dreist angelogen. Die Lage spitzte sich zu, als der Anwalt weitere falsche Behauptungen aufstellte, obwohl die Verhandlung live übertragen wurde. Er behauptete Dinge, die den Veröffentlichungen der Wachtturmgesellschaft direkt widersprachen. Wir werden sie alle aufzeigen.
Alle Zitate wurden von AVOIDJW JEHOVAH'S WITNESSES übernommen. https://avoidjw.org/
Es könnte sich jetzt zeigen, dass die juristische Strategie der Wachtturmgesellschaft ins Wanken gerät. Laut einer Zusammenfassung auf avoidjw.org, wo der Livestream zu sehen ist, bezog sich die Anwältin Gabriel Sons auf die norwegische Verfassung und machte eine wichtige Unterscheidung.
In Paragraph 16 der norwegischen Verfassung heißt es zwar, dass alle Glaubensrichtungen gleichberechtigt unterstützt werden sollten, aber der Paragraph betont auch ausdrücklich, dass diese Bestimmung weder neue Verpflichtungen für den Staat noch neue Rechte für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit sich bringt.
Gleiche Bewertung, so die Anwältin von Norwegen, bedeute nicht dasselbe Ergebnis. Mit anderen Worten, die Verfassung sichert die Finanzierung nicht grundsätzlich zu. Sie sagt nur, dass alle nach denselben Kriterien bewertet werden.
Als die Behörden Jehovas Zeugen aufforderten ihre Ausschlusspraktiken zu erklären, verwiesen sie auf Veröffentlichungen der Zeugen Jehovas, aus denen hervorgeht, was von den Mitgliedern erwartet wird, wenn jemand die Organisation verlassen hat. Dabei wurde klar, dass sich nicht der Staat den Begriff „Meiden“ ausgedacht hatte, sondern dass der Staat sich lediglich auf das berief, was die Wachtturmgesellschaft selbst gesagt hatte.
Das Gericht ging auch auf das Thema Hochzeiten ein. Jehovas Zeugen argumentierten, dass der Verlust der Registrierung für sie bedeutete, das Recht zu verlieren, rechtsgültige Ehen zu schließen, was die Religionsfreiheit verletzen würde. Aber das Gericht wies dieses Argument zurück. Jehovas Zeugen könnten trotzdem religiöse Trauungen im Königreichssaal „gemäß ihrer Liturgie“ durchführen. Der einzige Unterschied sei, dass sich Paare noch bei den Zivilbehörden registrieren lassen müssen, die Religionsfreiheit würde also nicht eingeschränkt.
Am zweiten Tag, gegen 11:30 Uhr, machte der Anwalt der Wachtturmgesellschaft, Anders Ryssdal, mit der Verteidigung weiter. Er versuchte den gesamten Fall zu einer Menschenrechtsfrage umzudeuten. Das europäische Menschenrecht, so sein Argument, sollte Vorrang vor dem norwegischen Gerichtsurteil gegen Jehovas Zeugen haben.
Er ging auch auf die finanziellen Verluste der WT-Organisation ein. Gemäß den Angaben auf https://avoidjw.org/ beliefen sich die Verluste allein im ersten Jahr auf ungefähr 15 Millionen Kronen. Über vier Jahre gerechnet, wären das rund 60 Millionen Kronen, wahrscheinlich mehr.
Das sind etwa 5,5 Millionen US-Dollar.
Die WTG betonte, dass sie durch das Urteil eine große Summe Geld verlieren würde, und sie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einschalten müsse, wenn sich das Gericht gegen sie entscheidet.
Die Verteidigungsstrategie des Anwalts der WTG, bestand aus mehreren Unwahrheiten. Tatsächlich schaffte er es, 5 nachweisliche Lügen auszusprechen, von denen sich 4 durch die eigenen Veröffentlichungen der Wachtturmgesellschaft als Lügen erwiesen. Ein Beleg für die Lügen, wurde ja schon erwähnt, nämlich das Video mit dem Titel, „Haltet treu an Jehovas Urteil fest, meide treulose Missetäter“.
Aber nun möchte ich noch auf weitere Lügen aufmerksam machen. Gemäß der Lehre der Wachtturmgesellschaft werden die Regierungen dieser Welt vom Teufel regiert und unterstehen damit der Macht des Bösen. WT ZITAT ZEIGEN So manch einer sieht deshalb einen Widerspruch darin, wenn die Wachtturmgesellschaft um staatliche Unterstützung streitet.
Hirtenbuch Zitate ….
Nicht nur das Video ist ein Beweis dafür, dass Meidung Ausgeschlossener als Strategie von der Wachtturmgesellschaft eingesetzt wird.
Auch im „Leitfaden für Älteste“ und verschiedener Wachtturmausgaben finden wir den Begriff „Meidung“. Die Behauptung, dieser Begriff sei eine Erfindung Abtrünniger, ist einfach nicht zutreffend. Im Wachturm vom 15. September 1981 heißt es sinngemäß:
Zitat: „Gemeinschaftsentzug ist der Ausschluss eines reuelosen Übeltäters und anschließende Meidung, um die Versammlung rein zu halten“.
Dieser Begriff tauchte über Jahrzehnte hinweg in mehreren Wachturm-Artikeln auf.
Weiter behauptete der Rechtsanwalt der WTG, dass es bei Jehovas Zeugen kein System der Überwachung gebe. Doch das sogenannte „Ältestenhandbuch“ zeigt deutlich, dass das Leben der Mitglieder unter gewissen Umständen von den Ältesten überwacht werden muss.
In dem Buch „Hütet die Herde Gottes“ wird mehrfach ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Ältesten Vorwürfen von Fehlverhalten nachgehen müssen.
ZITAT:
„ein Rechtskomitee muss gebildet werden, um Reue festzustellen“
In der neuesten Ausgabe des Buches „Hütet die Herde Gottes“ haben sie diese Formulierung geändert, um rechtliche Prüfungen zu umgehen. Doch aufgrund ihrer außergerichtlichen Scheingerichte, sprich Komitee-Verhandlungen, waren Jehovas Zeugen immer der Überwachung durch Älteste buchstäblich ausgesetzt.
„Ein Gemeinschaftsentzug zerreiße keine familiären Beziehungen“, behautete der JW-
Anwalt: „Für Jehovas Zeugen sei es eine biblische Verpflichtung, die Familienbande zu erhalten“. Aber diese Behauptung kann durch Tausende Beispiele widerlegt werden. Im Wachtturm von April 2013 wird zum Beispiel gesagt:
Zitat:
„Familienmitglieder die nicht zum Haushalt gehören sollten unnötigen Umgang meiden. Doch trotz unseres Herzensschmerzes müssen wir den normalen Kontakt mit einem aus der Gemeinschaft ausgeschlossen Familienmitglied per Telefon, Textnachrichten, Briefen, Emails oder sozialen Medien vermeiden.
Im Buch „Hütet die Herde Gottes“ aus dem Jahr 2025 heißt es sogar:
Zitat:
„ein Komitee sollte gebildet werden, wenn eine Person trotz wiederholter Ratschläge weiterhin mit einem ausgeschlossenen Verwandten Verkehr hat, der abtrünnige Lehren oder falsches Verhalten propagiert“.
Und wie definiert die Wachtturmgesellschaft „Abtrünnigkeit“? Werfen wir noch einmal einen Blick in das Buch:
Zitat:
„Apostasie ist ein Abfall von der wahren Anbetung. Dazu gehören folgende Handlungen, das Verlassen der Organisation, wenn man mit den Lehren der Wachturmgesellschaft nicht einverstanden ist.
Es werden auch einige konkrete Dinge angeführt, wie zum Beispiel, Feiertage, wie Weihnachten und Ostern oder Geburtstage, mit der Familie zu feiern. Allein schon bei einer Beerdigung oder einer Hochzeit eine andere Kirche zu besuchen, kann für einen Zeugen Jehovas Probleme verursachen, wenn bestimmte Regeln nicht eingehalten werden.
Und das Wichtigste: „Bewusstes Verbreiten von Lehren, die der biblischen Wahrheit widersprechen, wie sie von der Organisation der Jehovas Zeugen gelehrt wird“. Wenn ein Zeuge Jehovas nach der zweiten Ermahnung nicht reagiert, muss er vor einem Komitee erscheinen. Die juristische Methode der Wachtturmgesellschaft besteht darin, zu leugnen, dass Meidung existiert, obwohl Mitglieder diese Meidung praktizieren müssen, sobald ein Ausschluss bekanntgegeben wird.
Aber das Gericht hat inzwischen Zugang zu vielen Unterlagen, die als Beweismittel zugelassen wurden, wie zum Beispiel das Video über die Meidung von 2016, das „Hüte die Herde-Buch“ und weitere Aussagen aus den unterschiedlichsten Publikationen der WTG.
Die Organisationsrichtlinien, die der Anwalt der Organisation leugnet, sind dokumentiert. Der Eindruck vieler Anwesender vor Gericht war: - Er lügt.
Das passt zu einem Muster, das wir schon einmal beobachten konnten, als Geoffrey Jackson, Mitglied der leitenden Körperschaft, 2015 von der australisch königlichen Kommission gefragt wurde, ob sich die leitende Körperschaft als Jehovas einzigen Sprecher auf Erden betrachtet“, antwortete: „Das wäre meiner Meinung nach ziemlich anmaßend“.
Diese Antwort sahen die meisten als eine glatte Lüge an, da die Wachturm-Publikationen die leitende Körperschaft ausdrücklich als Gottes einzigen Kommunikationskanal auf Erden beschreiben.
Es gibt eine Kluft zwischen dem, was Vertreter der Wachtturmgesellschaft vor Gericht und in der Öffentlichkeit sagen, und dem, was die Organisation tatsächlich lehrt und praktiziert. Diese Kluft wurde vor dem obersten Gericht Norwegens deutlich.
Der Anwalt der WTG ging dann am letzten Tag, dem 9. Februar 2026, auf das Kernargument des Staates Norwegen ein, der Taufe von Minderjährigen. Er argumentierte, Kinder der Zeugen Jehovas hätten die volle Entscheidungsfreiheit. Er verwies darauf, dass viele Zeugen-Kinder sich nie taufen lassen würden und dafür keine Konsequenzen zu befürchten hätten. Aber hier hatte er ein Problem übersehen, dass die Richter ansprachen.
Konsequenzen ergäben sich in erster Linie nicht, wenn Kinder sich nicht taufen zu lassen. Sie ergäben sich aber nach der Taufe.
Ein Zwölfjähriger, der sich taufen lässt, muss mit keinen unmittelbaren Konsequenzen rechnen. Doch nach 10 Jahren, als 22jähriger, wenn er (nach seiner Taufe) die Organisation verlassen möchte, beginnt das Problem der Meidung. Die Probleme entstehen nicht am Anfang sondern am Ende.
Der Rechtsanwalt verbrachte viel Zeit mit dem Argument, dass die Verwendung des Begriffs „Negative soziale Kontrolle“ keine rechtliche Grundlage habe. „Negative soziale Kontrolle“ sei nach norwegischem Recht kein Rechtsbegriff. Sein Argument war, dass man keine Finanzierung aufgrund eines Konzeptes verweigern könne, das im Gesetz nicht genau definiert sei. Doch die Richter wiesen das zurück, und erklärten, dass das Fehlen einer genauen rechtlichen Definition den Staat nicht daran hindere, die Praxis in der realen Welt zu beurteilen, insbesondere wenn es um Kinderrechte gehe.
Die Antwort des Rechtsanwalts der WTG war sehr aufschlussreich. Die Verweigerung von Subventionen aus diesen Gründen, käme einer Bestrafung ohne rechtliche Grundlage gleich. Das Problem dieser Argumentation ist jedoch, dass nicht jeder staatliche Subventionen erhält. Religionsgemeinschaften erhalten Subventionen nur, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, und eines dieser Kriterien im Gesetz für Religionsgemeinschaften ist, dass sie die Rechte ihrer Mitglieder nicht verletzen dürfen.
Der WTG-Anwalt bezog sich dann noch auf den Fall Russland. Dies ist ein Fall, den die Wachtturmgesellschaft gerne zitiert. Russland hat Jehovas Zeugen vollständig verboten, ihr Eigentum wurde beschlagnahmt und ihre Mitglieder strafrechtlich verfolgt.
Der Anwalt versuchte zu argumentieren, dass das, was in Russland passiert war, in Norwegen nicht zur Anwendung kommen dürfe. Aber eine der Richterinnen wehrte sich entschieden gegen diesen Vergleich. Der Fall Russlands sei etwas völlig anderes. Russland habe nicht nur die Finanzierung verweigert, Russland habe die gesamte Religion als kriminell eigestuft, Mitglieder ins Gefängnis geworfen, und das Eigentum der WT-Organisation beschlagnahmt. Norwegen hingegen verbiete nichts. Norwegen sagt nur, man wolle keine Steuergelder für die Subventionierung von Praktiken ausgeben, die den Mitgliedern schaden und das ist eine grundlegend andere Situation.
Vier Jahre Rechtsstreitigkeiten, drei Instanzen, Zeugen die erneut ihre Traumata durchlebten, und jetzt ist es vorbei. Die Argumente sind vorgetragen. Ungeachtet des Ausgangs, könnte dieser Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg kommen.
Die Behauptungen des WTG-Anwalts wurden dokumentiert und durch Beweise widerlegt. Meiner Meinung nach hat der Anwalt regelrecht gelogen. Und eines wurde klar, die juristische Strategie der Wachturmgesellschaft war leugnen, leugnen, leugnen. Dass Meidung existiert - leugnen, dass Druck auf Kinder ausgeübt wird - leugnen, dass familiäre Bindungen zerstört werden - leugnen, dass irgendjemand in Angst lebt - leugnen, leugnen, leugnen. Aber Leugnen ist kein Beweis. Es ist eine Strategie.
Die Frage ist, wie das Gericht urteilen wird. Wir werden sehen, was passiert, wenn das Urteil verkündet wird. 12.000 norwegische Zeugen verfolgten die Anhörung und was der Anwalt ihrer Organisation dem Obersten Gerichtshof erklärte. Und nun weiß auch Norwegens höchstes Gericht, dass das, was der Anwalt der WTG vertrug, nicht stimmte.

Liebes Bruderinfo-Management!
Es haben sich in letzter Zeit verschiedene Personen bei uns in christusbekennen.de gemeldet,
die auch sehr gerne hin und wieder bei Bruderinfo-aktuell mitschreiben würden. Sie haben wiederholt versucht, sich anzumelden. Die Anmeldung habe wohl stattgefunden, aber sie könnten dennoch nicht mitschreiben. Nun haben sie es ganz aufgegeben und sind enttäuscht.
Frage: Ist da etwas komplizierter geworden/verändert worden? Sie wurden übrigens auch nicht nach einem Nicknamen gefragt.
Könntet ihr das bitte einmal testen, da es möglicherweise noch sehr viel mehr Personen betrifft.
Danke und viele Grüße!
Lila Lucy
Ja ich habe seit langer Zeit heute Bruderinfo aufgemacht und somit Deinen Kommentar gelesen
Ja ein Anwalt steht unter Wahrheitspflicht
Was Du darüber geschrieben hast stimmt
Er kann verschiedene Zeugenaussagen von der Gegenseite wohl ins Visier nehmen und dementsprechend nachhaken .
Und das Gespräch mit seinem Mandanten muss auf der Wahrheitsfindung passieren
Das heißt konsequent das sein Mandant die Wahrheit sagen muss,andernfalls ist eine Verteidigung des Mandanten nicht möglich
Das ist eine Grundvoraussetzung
Zu der Sache in Norwegen sei gesagt
Ob der Anwalt liegt oder nur eine Teilwahrheit sagt ist dahin gestellt
Ich gehe davon aus das der Anwalt der JWorg nur das sagt was man ihm von seitens der leitenden Körperschaft aufgetragen hat
Wenn die Richter des…
Lügen haben bei der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas System.
https://www.youtube.com/watch?v=ND0Va0CCqJs
(Bernd Klar und Cosima, seine Frau, kannten wir während unserer Zeit im Bethel gut.
Wer einen Zeugen Jehovas durchschaut, kennt danach im Grunde alle.)
Es gibt keinen Kontaktabbruch, keine soziale Ächtung bei den Zeugen Jehovas? LÜGE!
Gestern lief auf ARTE im TV eine Dokumentation aus dem Jahre 2022 über Jehovas Zeugen.
Bei Minute 25:49 sagt ein Muster-Bethelmitarbeiter-Ehepaar ganz offen dies:
https://www.youtube.com/watch?v=i5qTDrVt0yE
Ihre Ächtungspraxis gilt auch für Aussteiger, die KEINE schweren Sünden begangen haben und daher nichts zu bereuen hätten.
Wer kein Zeuge Jehovas mehr ist oder nicht mehr sein will, wird rigoros gemieden.
Das geschieht ganz kategorisch -- unabhängig davon, ob jemand den Glauben völlig verloren hat oder aber jemand weiter an Gott und Jesus Christus glaubt und nun als Christ lebt.
Wie sehr sich doch Jehovas Zeugen in ihrer Selbstgerechtigkeit irren! Es ist immer wieder erschreckend, aber traurige, knallharte Realität.