Heute war die Gerichtsverhandlung von Martin Peth wegen angeblicher Namensrechtsverletzung. Ich schreibe dies hier, weil einige daran Interesse hatten. Wir waren ca. 17 Interessierte und Ehemalige und 4 Zeugen Jehovas, davon der Anwalt der Zeugen (Pikl) und seine Beisitzerin aus der Rechtsabteilung. Ein Urteil wurde noch nicht gesprochen, dies wird schriftlich geschehen, allerdings konnte man beim Richter die Tendenz deutlich erkennen, dass die Klage abgewiesen werden wird. ZJ-Hilfe bleibt also mit Sicherheit bestehen, eine Verwechslung mit der Org ist nicht gegeben und Martin hat das Recht namentlich die Mitglieder der Organisation auf seine Hilfe hinzuweisen, deren Bezeichnung nun mal Zeugen Jehovas lautet. Pikl wirkte hilflos und verrannte sich in argumentative Beispiele, die der Richter gleich widerlegte. Angesichts der Absurdität der Anklage und der Unrechtmäßigkeit hat Martins Anwalt die Widerklage angesprochen, die Martin aber nicht wollte. Aus dem ganzen Verlauf kann man mit einigem Recht darauf schließen, dass keine Namensrechtsverletzung vorliegt und dieser Vorwurf jeglicher Grundlage entbehrt. Einen sehr ähnlich gelagerten Prozess hatte auch schon ZJHelp e.V., die furios gewonnen hatten und sogar ihre Widerklage durchzogen.
Insgesamt ein positiver Tag, eine gute Stimmung und einer sehr sympathischen Familie Peth, denen man nur alles Gute wünschen kann.
Die Arbeit und die Haltung von Martin ist sehr zu loben. Es ist wichtig, Menschen vor dem schädlichen Einfluss der Leitenden Körperschaft der Zeugen Jehovas zu schützen. M.E. ist es eine krank machende Organisation, die viele Irrlehren aufgrund eines falschen Bibelverständnisses verbreitet. Der Einfluss auf die Psyche der Anhänger und auf medizinische Behandlungen ist enorm. Und das kann soweit gehen, dass man mit seinem Leben dafür bezahlt. Das kann nicht der Wille Gottes sein.